Solarstromvergütung nach EEG

1. für Solarstromanlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden

 

Jahr bis 30 KW über 30 KW ab 100 KW
2009 0,4301€ 0,4091€ 0,3958€
2010* 0,3405€ 0,3142€ 0,2973€
2011*

0,2874€

0,2736€ 0,2587€

 

2. für Freiland- Anlagen

 

Jahr alle Größen
2009 0,3194€
2010* 0,2843€
2011* entfällt für Ackerflächen

 

Kostendeckende Vergütung

 

Die für 20 Jahre festgelegte Vergütung nach dem EEG wird mit jedem Investitionsjahr geringer. Jetzt heißt es investieren.


Zu den 20 Jahren Vergütung kommt noch das Jahr der Inbetriebnahme hinzu.

 

* Anpassungen können zur Veränderung der Vergütungssätze führen